Mitgliedschaft

Mitglied werden in der DAV-Sektion Krefeld

Die Vorteile auf einen Blick

Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft:

  • Ein attraktives Ausbildungs- und Tourenprogramm.
  • Ausleihe von fehlenden Ausrüstungsgegenstände für Touren der Sektion.
  • Rabatt im DAV-Onlineshop.
  • Auf über 2000 Hütten in den gesamten Alpen bevorzugte Behandlung und verbilligte Unterkunft.
  • Umfangreicher Versicherungsschutz.
  • Erhalt der Zeitschrift Panorama des Deutschen Alpenvereins und unsere Mitgliederzeitschrift Krefelder Bergfreund.

Wie kann ich Mitglied werden?

Sie haben folgende Möglichkeiten, der Sektion Krefeld beizutreten:

Mit dem Online-Aufnahmeantrag sind Sie sofort Mitglied im DAV und können sich einen vorläufigen Ausweis ausdrucken. 

Ist ihnen die Papierform lieber, können Sie den Aufnahmeantrag und die Erklärung zum Datenschutz ausfüllen, ausdrucken und an die Geschäftsstelle schicken. Bei Minderjährigen muss der Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Eine Einzugsermächtigung ist ebenfalls erforderlich.

Oder Sie gehen in die Geschäftsstelle und füllen den Antrag vor Ort aus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit meinem Eintritt in die Sektion Krefeld erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Mitglieder-Kategorien und Jahresbeiträge 2023 der Sektion Krefeld

Kategorie  Aufnahmegebühr Jahresbeitrag
A-Mitglied € 26,- € 63,-
B-Mitglied
(Lebensgefährte/in v. A-Mitgl.)
  € 38,-
B-Mitglied Senioren (über 70 Jahre, 25- jährige Mitgliedschaft) *   € 38,-
B-Mitglied Schwerbehindert (mit Nachweis) ** € 26,- € 20,-
C-Mitglied (Mitglied bei anderen Sektionen) € 26,- € 38,-
D-Mitglied (Junioren / Studierende 19 bis 25 Jahre) € 26,- € 38,-
D-Mitglied Schwerbehindert (mit Nachweis) ** € 26,- € 16,-
K/J Mitglied (Kind/Jugend Einzelmitglied bis 18 Jahre) € 26,- € 18,-
Familienmitgliedschaft
(1x A und 1x B-Mitglied, Kinder bis 18 Jahre) ***
€ 26,- € 101,-
Familienmitgliedschaft Alleinerziehend (1x A und Kinder bis 18 Jahre) **** € 26,- € 63,-

 

*Senior nur auf schriftlichem Antrag an die Sektion
**Schwerbehindert nur auf schriftlichem Antrag und Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises an die Sektion.
***Im Familienbeitrag enthalten: zur Familie gehörende Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kostenlos, wenn alle Familienmitglieder Mitglied in unserer Sektion sind, unter der gleichen Anschrift wohnen und der Beitrag von einem Konto abgebucht wird.
****Familienmitgliedschaft Alleinerziehend nur auf schriftlichem Antrag an die Sektion. Im Familienbeitrag enthalten: zur Familie gehörende Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kostenlos, wenn alle Familienmitglieder Mitglied in unserer Sektion sind, unter der gleichen Anschrift wohnen und der Beitrag von einem Konto abgebucht wird.
Bei Eintritt in die Sektion ab dem 1. September wird für den Rest des laufenden Jahres nur noch 50% des Jahresbeitrags fällig.

Informationen zur Mitgliedschaft

Beiträge, Beitragsumstufungen, Beitragseinzug und Versicherungsschutz

Die Beiträge sind Jahresbeiträge und gelten für das Kalenderjahr. Bei Eintritt ab dem 01.09. des Jahres sind die Beiträge für die verbleibenden Monate auf die Hälfte reduziert.
Die Beitragsumstufungen erfolgen automatisch am Ende des Jahres durch die Mitgliederverwaltung bei Vollendung des 18. und 25. Lebensjahres.

Für den Beitragseinzug muss jedes neue Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Beitrag für das Jahr wird am ersten Werktag des Jahres abgebucht. Bitte achten Sie unbedingt auf ausreichende Deckung Ihres Kontos.

Die Wenigen, die uns immer noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen den Jahresbeitrag unaufgefordert bis spätestens zum 31.01. des Jahres überweisen. Eine Rechnung wird nicht zugesandt.
Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Beitragshöhe rufen Sie uns bitte an, bevor Sie das Geld über die Bank zurückfordern. Entstehende Gebühren für Rücklastschriften werden Ihnen angelastet. Versicherungsschutz ist nur gegeben, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Beitrag bezahlt ist.

Ermäßigter Beitrag für Schwerbehinderte

Ab einem Behinderungsgrad von 50 GdB gilt ein ermäßigter Beitrag. Dem Antrag ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Bei Ablauf der Gültigkeit des Ausweises muss eine Kopie des neuen Ausweises umgehend der Mitgliederverwaltung vorgelegt werden. Ansonsten erfolgt automatisch für das folgende Jahr die Rückstufung auf den Vollbeitrag.

Kündigungen

Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung muss laut Satzung bis spätestens 30.09. des Jahres vorliegen. Bei späterem Eingang wird die Kündigung erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt.
Jedes Mitglied ab 18 Jahre muss eigenständig kündigen.

Änderung der Anschrift und/oder Kontowechsel

Bitte so bald wie möglich der Geschäftsstelle mitteilen.

Über das Serviceportal Mein Alpenverein können Sie auch selber die persönlichen Daten einsehen und ändern.