Sie sind gerne in der Natur und den Bergen unterwegs?
Sie möchten Ihre alpinen Fähigkeiten und Techniken verbessern?
Sie können sich vorstellen, gemeinsam mit anderen auf Tour zu gehen?
Komm’ mit uns in die Berge!
Ausbildung
Vermittelt werden alpine Grundkenntnisse für das sichere Bewegen am Berg in Eis und Fels. Das Gehen in weglosem Gelände und auf dem Gletscher, das Einüben von Klettertechniken sowie Umgang mit Seil und Pickel gehören ebenso dazu wie Wetterkunde, Tourenplanung und das Orientieren im Gelände.
Wandertouren
Leichte bis anspruchsvolle Wanderungen in den Mittelgebirgen
Alpinwandern
Wander- und Hüttentouren im gemäßigten alpinen Gelände.
Klettersteige
Alpin- und Sportklettersteige für Einsteiger und Fortgeschrittene.
Klettern
Gemeinsame Kletterfahrten in die Alpen oder in andere interessante Klettergebiete. Geklettert werden Routen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Vorstieg sowie Mehrseillängen.
Hochtouren
Touren jenseits der Baumgrenze. Als Hüttentour oder von einem festen Standort aus geht es über Gletscher und Fels.
Die Beschreibung der Tour enthält alle wichtigen Angaben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Tourenleiter.
Teilnahmebedingungen für Touren und Kurse der DAV-Sektion Krefeld
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Touren und Kursen erfolgt direkt beim Tourenleiter und kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Zur schriftlichen Anmeldung kann das Anmeldeformular an den Touren-/Kursleiter geschickt werden.
Bitte melden Sie sich nur für die Veranstaltung an, für die Sie die persönlichen Voraussetzungen mitbringen (Leistungsfähigkeit, technisches Können usw.). Die Leistungsfähigkeit der Gruppe darf nicht unzumutbar behindert oder gefährdet werden.
Teilnahmeberechtigt sind in erster Linie Mitglieder der DAV-Sektion Krefeld. Mitglieder anderer Sektionen sowie Nichtmitglieder können teilnehmen, soweit zum Anmeldeschluss noch Plätze frei sind. Für Nichtmitglieder hat die DAV-Sektion Krefeld eine Unfallversicherung abgeschlossen, die vom Teilnehmer anteilmäßig übernommen werden muss.
2. Bestätigung Ihrer Anmeldung
Die Plätze der Veranstaltung werden nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Sie erhalten vom Touren-/Kursleiter eine Einladung zur Vorbesprechung. Diese Einladung gilt als verbindliche Anmeldebestätigung.
Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, werden Sie vom Touren-/Kursleiter darüber informiert. Entsprechend Ihrer Angabe nehmen wir Sie im Falle einer Überbuchung auf die Warteliste.
3. Teilnehmerbeitrag
Alle Touren-Kursleiter sind ehrenamtlich tätig. Mit Ihrer Teilnehmergebühr werden lediglich die entstehenden Aufwendungen gedeckt.bWeder der Tourenleiter noch die Sektion erzielen aus den Teilnehmerbeiträgen Gewinn.
Die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst. Sie sind nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
4. Bezahlung
Die Bezahlung wird mit der Teilnahme an der Vorbesprechung fällig.
Die Teilnehmerbeiträge sind an das Ausbildungsreferat der Sektion Krefeld zu entrichten; die Bankverbindung erhalten Sie von dem Tourenleiter. Anzugeben sind: Verwendungszweck, Namen desTourenleiters, Tourentitel, Tourzeit (Monat/Jahr).
Der Anspruch auf Teilnahme verfällt, wenn vier Wochen nach der Vorbesprechung bzw. wenn keine Vorbesprechung stattfand, vier Wochen vor der Veranstaltung kein Zahlungseingang erfolgt ist. Der freiwerdende Platz wird entsprechend der Warteliste vergeben.
5. Vorbesprechungen
Über Termin und Ort der Vorbesprechungen werden Sie von den Touren-/Kursleitern informiert. Hier werden Ihre Fragen persönlich mit dem Leiter geklärt, Details zum Ablauf und zur Ausrüstung abgestimmt und ggf. Fahrgemeinschaften gebildet.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist daher grundsätzlich verbindlich.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme mit anderen Teilnehmern zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten weitergegeben werden.
6. Ausrüstung
Eine Ausrüstungsliste erhalten Sie zusammen mit der Einladung zur Vorbesprechung.
Die Mitnahme der vom Leiter vorgegebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen.
Wer ohne die für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt, wird von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen können gegen eine geringe Gebühr entliehen werden.
7. Durchführung
Muss die Sektion eine Veranstaltung absagen (z. B. bei Ausfall eines Leiters, bei zu geringer Teilnehmerzahl, usw.),
erhalten Sie den gesamten Teilnehmerbeitrag zurückerstattet.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmerbeiträge.
8. Rücktritt
Sollten Sie vom Kurs oder von der Tour zurücktreten, wird der Teilnehmerbeitrag nur dann in voller Höhe erstattet,
wenn der durch Rücktritt freiwerdende Platz durch einen Teilnehmer von der Warteliste eingenommen wird. Kann kein Ersatzteilnehmer gefunden werden, werden bei Absage bis 14 Tage vor der Tour 50 % des Teilnehmerbeitrages einbehalten. Bei einer kürzerfristigeren Absage können keine Teilnehmerbeiträge rückerstattet werden.
Entstehen den anderen Teilnehmern durch kurzfristigen Rücktritt eines Teilnehmers höhere Kosten, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu tragen.
9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei einer Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet.
Wer nicht an dieser Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
Stellt sich das mangelnde Können eines Teilnehmers erst während der Tourenwoche heraus, kann ebenfalls ein Ausschluss von den folgenden Touren erfolgen. In diesem Falle erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
10. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 11 „Erhöhtes Risiko im Gebirge”). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die veranstaltende Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltenden Sektion oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleiters beruht.
11. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc). Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden.
Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer.
Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen.
Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
12. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.
Die Teilnahmebedingungen sind für alle Teilnehmer verbindlich und werden mit der Anmeldung zur Tour anerkannt.