Der DAV hat für einen großen Teilbereich der Bergungskosten und der unfallbedingten Heilkosten die Zusammenarbeit mit der Würzburger Versicherung zum 31. Dezember 2024 beendet. Der neue Versicherer für diesen Teil des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) ist seit dem 01. Januar 2025 die Union Krankenversicherung, ein Tochterunternehmen der Versicherungskammer Bayern. Die auf dem Mitgliedsausweis aufgedruckte Notrufnummer +49 89 30657091 bleibt bestehen. Der von der Versicherung eingesetzte Assistance-Dienstleister, der die 24-Stunden-Notrufnummer betreibt, bleibt ebenfalls unverändert.
Bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen beträgt die Versicherungssumme künftig 50.000 € (bisher 25.000 €). Bei tödlichen Bergunfällen werden jetzt Bergungskosten bis 10.000 € (bisher 5.000 €) übernommen, wenn der Eintritt des Todes bereits vor Beginn der Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahme bekannt war. Ansonsten gilt künftig auch hier eine Versicherungssumme von 50.000 €. Bei der Haftpflichtversicherung und dem Unfallschutz gibt es keine Änderungen. Die Todesfallleistung aus der Unfallversicherung beträgt weiterhin zusätzlich 5.000 €.
Detaillierte Informationen zum Versicherungsschutz finden unsere Mitglieder auf der Website des Alpenvereins unter https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav